Antrag auf Teilnahme am
EU-Schulprogramm als Einrichtung

Bitte beachten Sie unsere Informationssymbole (
) zum Anklicken! Hier finden Sie wichtige Informationen die Ihnen
bei der Antragsstellung helfen werden.
Eine Anmeldung zum EU-Schulprogramm ist ausschließlich in den folgenden Zeiträumen möglich: Grundschulen: 13. April 2026 bis 26. April 2026. Kindertageseinrichtungen: 11. Mai 2026 bis 24. Mai 2026. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung für Kindertageseinrichtungen in begrenztem Umfang möglich ist.
Aufgrund von regulären Wartungsarbeiten kann es dienstags jeweils ab circa 13:00 Uhr zu Einschränkungen bei der Antragstellung kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wenn Ihre Einrichtung für die Teilnahme am EU-Schulprogramm im aktuellen Schuljahr zugelassen ist, haben Sie per E-Mail Zugangsdaten für dieses Portal erhalten. Mit diesen Zugangsdaten können Folge- / Korrektur- und Änderungsanträge gestellt werden.
- Folgeantrag: Anmeldung für Schuljahr 2026/2027 mit Dienststellenschlüssel / Kindergartencode und Kennwort
- Korrekturantrag: Korrektur der Anmeldung für das Schuljahr 2026/2027 mit Dienststellenschlüssel / Kindergartencode und Kennwort
- Änderungsantrag: Änderung der Daten nach der Zulassung mit Dienststellenschlüssel / Kindergartencode und Kennwort
Der Dienststellenschlüssel/Kindergartencode darf als erste Ziffer KEINE Null enthalten!
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Wenn Ihre Einrichtung bisher keinen Antrag auf Teilnahme am EU-Schulprogramm gestellt hat, müssen Sie einen Erstantrag stellen. Die Antragstellung ist nur einmal möglich. |
Wenn Sie die Kennnummmer Ihrer Einrichtung vergessen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail mit Name und Adresse der Einrichtung an